Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 115 Fax: 05321 704-445
Hier finden Sie die Dienstleistungen, die Sie vor Ort wahrnehmen können und welche Unterlagen benötigt werden:
Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.
Die Abholung bei Personen unter 16 Jahren obliegt ausschließlich den Sorgeberechtigten.
Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.
Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.
Die Abholung bei Personen unter 16 Jahren obliegt ausschließlich den Sorgeberechtigten. Personen, die bereits 16 Jahre alt, aber noch nicht volljährig sind, können den Reisepass selbst abholen, wenn der/die Erziehungsberechtigt/n diesbezüglich bei der Beantragung ausdrücklich zugestimmt hat.
Wichtiger Hinweis: Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen. Auch eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich. Damit erhalten Kinder einen Reisepass, wie ihn auch Erwachsene bekommen (siehe: Reisepass beantragen). Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von einem Jahr. Mehr Informationen enthält die Pressemitteilung.
Warum gibt es ab 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Eine Meldebescheinigung können Sie auch direkt im Online-Portal Open Rathaus beantragen.
Das Führungszeugnis können Sie auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Eine Ausweispflichtbefreiung ist nur zulässig, wenn der bisherige Personalausweis bereits abgelaufen ist und die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen zu keinem Zeitpunkt in der Lage ist, selbst das Bürgerbüro zur Beantragung eines neuen Personalausweieses aufzusuchen.
Die betreuende oder bevollmächtigte Person hat den Betreuerausweis bzw. die Vollmacht mitzubringen. Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht ist komplett auszufüllen und nach erfolgter ärztlicher Bescheinigung im Bürgerbüro mit vorzulegen.
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Tel.: +49 5321 704 115 Fax: 05321 704-445